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Chemical Process Safety Management

Sicherheit chemischer Prozesse  Management

Einhaltung bundesstaatlicher, staatlicher und internationaler Gesetze und Vorschriften & Standards

Unternehmen, die mit hochgefährlichen Chemikalien arbeiten, die die Schwellenwerte überschreiten, müssen den Process Safety Management (PSM)-Standard der OSHA, 29 CFR 1910.119, und die Risk Management (RM) Program Rule der EPA, 40 CFR Part 68, einhalten. Diese Vorschriften sind leistungsbasiert und werden eingehalten sie unterscheiden sich von spezifikationsbasierten Vorschriften, die Anforderungen formulieren. PSM ist nicht nur eine gute technische Praxis für die Prozessindustrie, sondern auch eine behördliche Anforderung, da es Mensch und Umwelt schützt, Prozessausfallzeiten reduziert, die Prozessbetriebsfähigkeit sicherstellt, die Prozess- und Produktqualität aufrechterhält und den Ruf des Unternehmens schützt. Unternehmen müssen entscheiden, wie sie die regulatorischen Anforderungen von PSM und RMP erfüllen und welche Leistungsniveaus erforderlich sind. Die Leistungserwartungen von OSHA und EPA steigen mit der Zeit, ebenso wie die internen Anforderungen innerhalb von Unternehmen. Wir sind hier, um Ihnen dabei zu helfen.

Unsere Ingenieure für chemische Prozesssicherheit haben Programme für Kunden in einer Vielzahl von Branchen entwickelt und arbeiten an PSM-Elementen wie Mechanical Integrity (MI), Standard Operating Procedures (SOPs) und Management of Change (MOC). Unsere Programme spiegeln die aktuellen behördlichen Erwartungen wider und entsprechen den Anforderungen der Einrichtung und des Unternehmens. Wir berücksichtigen Klarstellungen und Interpretationen der Vorschriften, die von OSHA und EPA herausgegeben wurden, und helfen unseren Kunden, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen. AGS-Engineering bietet Schulungen zu allen Aspekten von PSM an und verwendet eine Vielzahl von Computersoftwareprogrammen, um bei der Implementierung zu helfen. Unsere Leistungen umfassen kurz zusammengefasst:

  • Wir führen eine erste Bewertung Ihres bestehenden Programms durch, um Verbesserungspotenziale zu identifizieren.

  • Verbesserung bestehender PSM- und Präventionsprogramme.

  • Design & Entwicklung von vollständigen PSM- und Präventionsprogrammen, falls erforderlich. Dokumentation für alle Elemente des Programms und Unterstützung bei deren Umsetzung.

  • Verbesserung bestimmter Elemente Ihrer PSM- und Präventionsprogramme.

  • Kunden bei der Umsetzung unterstützen

  • Stellen Sie praktische Lösungen und Alternativen für die Ausrüstung, Systeme und Verfahren bereit, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

  • Unverzügliches Reagieren auf Anfragen nach beratender Unterstützung, insbesondere nach einem prozessbezogenen Vorfall, und Teilnahme an Ermittlungen.

  • Empfehlen Sie Tests an Materialien, bei denen gefährliche Eigenschaften erforderlich sind, Interpretation der Testergebnisse.

  • Prozessbegleitung und Sachverständigengutachten

 

Die Beratungstätigkeit kann oft zu vorläufigen Schlussfolgerungen führen, da sie auf Beobachtungen, Diskussionen und dem Studium von Dokumenten basieren. Sofern keine erheblichen weiteren Untersuchungen erforderlich sind, können die vorläufigen Ergebnisse der Beratungstätigkeit dem Kunden präsentiert werden. Ein Ergebnis der Beratungstätigkeit ist in der Regel ein Berichtsentwurf zur Prüfung durch den Auftraggeber. Nach Eingang der Kundenkommentare wird ein abschließender Peer-Review-Bericht erstellt. Unser oberstes Ziel ist in jedem Fall eine unabhängige und unvoreingenommene professionelle Beratung des Mandanten, die auch die Anliegen des Mandanten aufgreift und bewertet. Ein sekundäres Ziel besteht darin, dem Kunden einen Fahrplan für die Risikominderung, die Verhinderung des Wiederauftretens von Vorfällen, das Testen von Materialien, die Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten, Schulungen oder andere Verbesserungen im Zusammenhang mit der ursprünglichen Anfrage für Prozesssicherheitsberatung bereitzustellen.

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